Ankauf des Wolfsgruber-Areals falsch

Stephan EICHMANN, Stadtrat der Freien Demokraten (FDP), spricht sich gegen den Ankauf des Wolfsgruber-Areals aus. Insbesondere für eine Nutzung als Gelände für einen Neubau des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums hält er das Gelände für ungeeignet.

„Der in den Fürther Nachrichten veröffentlichte Kaufpreis von sieben Millionen Euro mag für ein Grundstück für Wohnbebauung angemessen und marktüblich sein. Für einen Schulneubau wenige hundert Meter neben dem Bestandsgebäude ist der Kaufpreis aber zu hoch. In der Vergangenheit wurden Schulen auf Grundstücken gebaut, die die Stadt ohnehin hatte oder die sie günstig erworben hat. Will man die Innenstadt-Lage des HSG erhalten, kann dies für die Stadt billiger durch eine Sanierung und Ausbau der Bestandsgebäude erreicht werden, da weder der Grundstückskauf, die notwendige Altlastensanierung noch die verkehrsmäßige Erschließung förderfähig ist und diese Kosten daher allein bei der Stadt verbleiben. Die Sanierung der Bestandsgebäude ist hingegen in einem hohen Maß förderfähig“, meint Eichmann.

„In der jetzigen Form wird das Gelände kaum für eine Schulbebauung geeignet sein. Die Altlasten müssen beseitigt werden, dies geht wie in den Fürther Nachrichten berichtet – völlig unüblich – allein zu Lasten der Stadt. Die Kosten hierfür sind nur bedingt abschätzbar. Völlig ungeklärt und kostenmäßig noch nicht einmal ansatzweise geschätzt sind die Erschließungskosten für das Grundstück, die im Falle eines Schulbaus ebenfalls nur von der Stadt zu zahlen wären.“

Auch als Wertanlage – für den Fall, dass es nicht zu einem Schulneubau kommt - ist das Grundstück nicht geeignet. Der Grundstückspreis für das Areal liegt bereits jetzt am oberen Ende der für derartige Flächen gezahlten Preise. „Für die nun aufgerufenen sieben Millionen Euro wären am Stadtrand sicher größere Flächen zu haben, die ein besseres Entwicklungspotential haben und auch sicher eine größere Preissteigerung erwarten lassen“, führt Eichmann weiter aus. Das Grundstück mit seiner derartigen Lage ist sicher auch für Wohnbebauung kein Premium-Standort.

Auch aus städteplanerischer Sicht ist der Erwerb des Grundstücks ebenfalls nicht erforderlich. Sollte ein Investor die Fläche kaufen und sie entwickeln wollen, kann die Stadt im Rahmen der dann notwendigen Erschließung und Bebauungsplanung noch in die Ausgestaltung der Bebauung eingreifen. „Ohnehin ist jede Bebauung eine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand des Geländes. Aus Sicht der Stadtentwicklung ist das Gelände bzw. der Ankauf nur von untergeordneter Bedeutung“, sagt Eichmann abschließend.