Die Freiflächengestaltungssatzung lehne ich in ihrer aktuellen Form ab

Mit der von der Verwaltung geplanten Freiflächengestaltungssatzung sollen in Fürth Steingärten künftig verboten werden und Dachbegrünung in bestimmten Fällen verpflichtend sein. FDP-Stadtrat Stephan Eichmann spricht sich gegen diese Satzung aus. Das Ziel, in Fürth die aufheizbaren Flächen zu reduzieren und mehr Grün zu schaffen ist richtig. Die im Stadtrat zur Abstimmung stehende Satzung ist hierfür jedoch weder geeignet noch erforderlich. Dazu erklärt Stephan Eichmann:

„Steingärten sind sicher nicht schön. Aber selbst, wenn es in Fürth 3000 solcher Steingärten gäbe und diese jeweils eine Fläche von 20 Quadratmeter hätten, würde die Fläche aller Steingärten in Fürth nicht einmal ein Promille der Gesamtfläche Fürths ausmachen. Ob Steingärten daher tatsächlich zur Temperatursteigerung nennenswert beitragen, ist mehr als fraglich. Jedenfalls steht ein Verbot solcher Flächen in keinem Verhältnis zu den prognostizierten Kosten für 2,5 Stellen, die dafür in der Stadt geschaffen werden müssten. Insbesondere, wenn es ja weiterhin erlaubt bleibt, die Flächen für Radstellplätze oder Gartenhäuser zu nutzen“, so Eichmann. Sinnvoller wäre es nach Eichmann, die seitens der Stadt versiegelten Flächen zu beobachten und zu prüfen. Jedenfalls sieht Eichmann den Eingriff in die Eigentumsrechte der Haus- und Gartenbesitzer angesichts des geringen Nutzens als nicht gerechtfertigt an.

Die in bestimmten Fällen verpflichtende Dachbegrünung sieht Eichmann ebenfalls kritisch: „Wir reden in Deutschland ständig davon, dass wir Bauen billiger machen müssen und Vorschriften abschaffen. Jetzt machen wir in Fürth aber gerade das Gegenteil. Eine Dachbegrünung kostet – ohne Mehrkosten für eine verbesserte Statik – etwa 4000 bis 7000 Euro für ein 55 Quadratmeter-Dach. Der laufende Unterhalt für eine Dach- oder Fassadenbegrünung ist dabei noch nicht berücksichtigt.“ Insbesondere die Kombination von künftig vielleicht ebenfalls verpflichtender Nutzung der Dächer für Solaranlagen und einer Dachbegrünung wird in vielen Fällen zu höheren Anforderungen an die Gebäudestatik und damit zu Mehrkosten führen.

„Aus diesen Gründen lehne ich die Satzung in der aktuellen Fassung ab, auch wenn die Ziele prinzipiell unterstützenswert sind. Doch die der Zweck heiligt nicht jedes Mittel,“ erklärt Eichmann abschließend.