Keine Verlängerung des Alkoholverbots in der Innenstadt

Zur Allgemeinverfügung zum Verbot von Alkoholkonsum auf stark frequentierten Straßen in Fürth erklärt der FDP-Stadtrat Stephan Eichmann:

„Die Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot auf stark frequentierten Straßen in Fürth vom 07.06.2021 sollte vorerst nicht mehr verlängert werden. Denn ihre Grundlage ist weggefallen: Sie wurde mit dem Zweck der Verhinderung der Ausbreitung des COVID-19-Virus eingeführt. Zwar sind die Inzidenzzahlen bezüglich der COVID-19 Erkrankung weiter auf sehr hohem Niveau, jedoch ist aktuell keine Überlastung der Intensivstationen oder eine Zunahme von schweren Krankheitsverläufen bei COVID-19-Infektionen zu beobachten.

Zudem sind an verschiedenen Freischankflächen in eben diesen stark frequentierten Straßen alkoholische Getränke erhältlich und dürfen dort auch konsumiert werden. Auch bestehen kaum noch Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich, wo sogar in Innenräumen in größeren Gruppen Alkohol konsumiert werden kann.

Das Alkoholverbot in der Innenstadt hat also offensichtlich keinen Einfluss auf die Verbreitung der Infektion. Weiter bestehen in weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens keine derartigen Einschränkungen mehr. Eine Ungleichbehandlung ähnlicher Situationen ist aber nicht zulässig. Das Alkoholverbot in der Innenstadt ist daher mit hoher Wahrscheinlichkeit derzeit nicht mehr verhältnismäßig. Im Falle einer Verschlechterung der Situation kann ein Alkoholverbot auch jederzeit wiedereingeführt werden.“