Rechtssicherheit für Kneipenszene

Zum Verwaltungsgerichtsurteil zum Fürther Grafflmarkt erklärt der Fürther FDP-Stadtrat Stephan Eichmann:
“Es ist gut, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für den Fürther Grafflmarkt und einen Ausschank bis 24:00 Uhr entschieden hat. Damit kann eine der beliebtesten Fürther Veranstaltungen durchgeführt werden. Aber die Staatsregierung muss endlich die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, dass es für Wirte mehr Rechtssicherheit gibt und nicht bei jedem Fest oder schönen Sommerabenden Klagen drohen. Die Außenbewirtung in fränkischen Gaststätten muss endlich dem oberbayerischen Biergarten gleich gestellt werden”, meint unser Stadtrat Stephan Eichmann. In Biergärten kann nämlich bis 22:30 Uhr ausgeschenkt werden, der Betrieb muss erst um 23:00 Uhr beendet sein und im Hinblick auf Lärmemission sind Biergärten von bestimmten Grenzen befreit. “Was einen Biergarten in München von der Kneipe mit Außenbestuhlung in Fürth unterscheidet - außer dass das Bier in Fürth besser ist - kann ich nicht nachvollziehen.”